Vermögensweitergabe
Vermögensweitergabe bezeichnet den Prozess der Übertragung von Vermögenswerten von einer Person oder Generation auf eine andere. Sie erfolgt in der Praxis vorwiegend durch Erbschaften nach dem Tod des Eigentümers oder durch Schenkungen zu Lebzeiten; auch durch Erbverträge oder Treuhandstrukturen kann Vermögen weitergegeben werden. Ziel ist häufig die Sicherung der finanziellen Stabilität der Nachkommen, die Wahrung von Familienwerten oder die Umsetzung unternehmerischer Nachfolge.
Rechtlich wird die Vermögensweitergabe durch das Erbrecht, Notar- und Vertragsrecht sowie durch steuerliche Regelungen bestimmt. Zentrale
Bei Erbschaft und Schenkung fallen Steuern an. In Deutschland gelten Erbschaft- und Schenkungsteuer mit Freibeträgen, die
Der Ablauf umfasst Nachlassverzeichnis, Begleichung von Schulden, ggf. eine Nachlassverwaltung und die Verteilung des Vermögens gemäß
Zur langfristigen Vermögensweitergabe werden häufig Strukturen wie Treuhand, Stiftung oder Familiengesellschaft genutzt, um Vermögen zu sichern,