Verfügungsakt
Verfügungsakt beschreibt im deutschen Zivilrecht den actio dispositiva, also den konkreten rechtswirksamen Akt, durch den eine Sache oder ein Recht unmittelbar in seinen Rechtsbestand verändert wird. Er ist die unmittelbare Durchführung eines Rechtsgeschäfts und setzt die Änderung von Eigentum, Forderungen oder anderen Rechten in der Praxis in Gang. Häufig wird der Verfügungsakt als Teil des sogenannten Verfügungs- oder dinglichen Rechtsgeschäfts verstanden.
Formen und Beispiele: Verfügungsakte können einseitig oder mehrseitig sein. Typische einseitige Verfügungsakte sind die Rückgabe einer
Verhältnis zu anderen Rechtsakten: Das Verfügungsrecht greift oft auf ein vorheriges Verpflichtungsgeschäft zurück, das eine Pflicht
Formelle Anforderungen und Wirkung: Die Rechtswirkung des Verfügungsakts hängt von der jeweiligen Rechtsordnung und der Art
Zusammengefasst bezeichnet der Verfügungsakt den konkreten Rechtsakt, der eine unmittelbare Veränderung am Eigentum, an Forderungen oder