Verfügungshandlungen
Verfügungshandlungen sind Rechtsakte, durch die ein in einem Gegenstand oder in einem Rechtsverhältnis bestehendes Recht unmittelbar verändert wird. Typische Beispiele sind die Eigentumsübertragung, die Belastung oder Befreiung eines Rechts in Grundbuch, die Errichtung oder Aufhebung von Grunddienstbarkeiten, die Verpfändung oder die Löschung von Rechten an Sachen. Verfügungshandlungen wirken in der Regel direkt auf die Rechtslage der betroffenen Sache oder des Rechts ein, unabhängig von dahinter stehenden Verpflichtungen.
Im deutschen Zivilrecht unterscheidet man Verpflichtungsgeschäft und Verfügungsgeschäft. Ein Verpflichtungsgeschäft begründet eine Verpflichtung, etwa den Anspruch
Zu den Verfügungshandlungen gehören unter anderem Eigentumsübertragung, Einräumung oder Löschung von Belastungen (z. B. Hypothek, Grunddienstbarkeit),