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Verfügungshandlungen

Verfügungshandlungen sind Rechtsakte, durch die ein in einem Gegenstand oder in einem Rechtsverhältnis bestehendes Recht unmittelbar verändert wird. Typische Beispiele sind die Eigentumsübertragung, die Belastung oder Befreiung eines Rechts in Grundbuch, die Errichtung oder Aufhebung von Grunddienstbarkeiten, die Verpfändung oder die Löschung von Rechten an Sachen. Verfügungshandlungen wirken in der Regel direkt auf die Rechtslage der betroffenen Sache oder des Rechts ein, unabhängig von dahinter stehenden Verpflichtungen.

Im deutschen Zivilrecht unterscheidet man Verpflichtungsgeschäft und Verfügungsgeschäft. Ein Verpflichtungsgeschäft begründet eine Verpflichtung, etwa den Anspruch

Zu den Verfügungshandlungen gehören unter anderem Eigentumsübertragung, Einräumung oder Löschung von Belastungen (z. B. Hypothek, Grunddienstbarkeit),

auf
Übereignung
oder
Lastenübertragung;
das
Verfügungsgeschäft
vollzieht
die
Rechtsänderung
selbst.
Bei
Grundstücken
erfolgt
die
Übertragung
typischerweise
in
zwei
Schritten:
ein
Verpflichtungsgeschäft,
z.
B.
Kaufvertrag,
und
anschließend
Verfügungshandlungen
wie
Auflassung
und
Übereignung.
Bei
beweglichen
Sachen
genügt
in
der
Regel
eine
Einigung
über
den
Eigentumsübergang
verbunden
mit
der
tatsächlichen
Übergabe
(Tradition).
Abtretung
von
Forderungen
und
die
Errichtung
oder
Aufhebung
von
Rechtsbeschränkungen.
Formale
Anforderungen
können
je
nach
Rechtsgut
variieren;
insbesondere
bei
Grundstücken
ist
oft
eine
notarielle
Beurkundung
oder
eine
Eintragung
im
Grundbuch
erforderlich.
Die
Wirksamkeit
einer
Verfügung
hängt
zudem
von
der
Verfügungsbefugnis
der
beteiligten
Parteien
ab.