Unzulässigkeiten
Unzulässigkeiten bezeichnet in der Rechts- und Verwaltungswissenschaft den Umstand, dass eine Handlung, ein Antrag, ein Beweismittel oder eine Rechtsfolge nach geltendem Recht nicht zugelassen ist. Der Begriff wird in unterschiedlichen Rechtsbereichen verwendet, etwa in Zivil-, Straf- und Verwaltungsverfahren, im Vertragsrecht sowie im Beweis- und Verfahrensrecht. Ziel ist es, Rechtswege zu ordnen, Rechte zu schützen und eine faire Behandlung sicherzustellen.
Unzulässigkeiten lassen sich grob in formelle und materielle Unzulässigkeiten unterscheiden. Formelle Unzulässigkeiten betreffen das Verfahren selbst:
In der Praxis führt eine Unzulässigkeit dazu, dass der betreffende Antrag oder das Beweismittel nicht berücksichtigt