Unanimität
Unanimität bezeichnet den Entscheidungsgrundsatz, dass eine Beschlussfassung nur wirksam wird, wenn alle beteiligten Parteien oder Gremiumsmitglieder zustimmen. Bereits eine Gegenstimme oder ein wesentlicher Widerspruch blockiert den Beschluss und erfordert Nachverhandlungen oder Modifikationen.
Zu den typischen Anwendungsbereichen gehören politische Gremien, juristische Verfahren, Vorstands- und Beiratsentscheidungen sowie Vertragsverhandlungen. In vielen
Vorteile und Herausforderungen: Unanimität stärkt die Legitimität und die Akzeptanz einer Entscheidung, weil alle Beteiligten zustimmen;
Der Begriff stammt aus dem lateinischen unanimus (einstimmig); im Deutschen ist er als Unanimität bzw. Unanimität