Home

Unanimität

Unanimität bezeichnet den Entscheidungsgrundsatz, dass eine Beschlussfassung nur wirksam wird, wenn alle beteiligten Parteien oder Gremiumsmitglieder zustimmen. Bereits eine Gegenstimme oder ein wesentlicher Widerspruch blockiert den Beschluss und erfordert Nachverhandlungen oder Modifikationen.

Zu den typischen Anwendungsbereichen gehören politische Gremien, juristische Verfahren, Vorstands- und Beiratsentscheidungen sowie Vertragsverhandlungen. In vielen

Vorteile und Herausforderungen: Unanimität stärkt die Legitimität und die Akzeptanz einer Entscheidung, weil alle Beteiligten zustimmen;

Der Begriff stammt aus dem lateinischen unanimus (einstimmig); im Deutschen ist er als Unanimität bzw. Unanimität

Rechtsordnungen
wird
bei
bestimmten
Verfahren
oder
Sanktionen
eine
Einstimmigkeit
gefordert;
in
anderen
Kontexten
genügt
eine
Mehrheits-
oder
Konsenslösung.
sie
kann
jedoch
zu
langwierigen
Verhandlungen
und
Deadlocks
führen
und
Minderheiten
besondere
Macht
geben,
eine
Blockade
zu
erwirken.
In
vielen
Systemen
wird
daher
ein
Gleichgewicht
zwischen
Einstimmigkeit
und
Mehrheitsentscheidung
angestrebt.
gebräuchlich.
Im
Vergleich
zu
Konsens,
der
oft
breite,
aber
nicht
vollständige
Zustimmung
bedeutet,
erfordert
Unanimität
vollständige
Zustimmung.