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Umsatzbuchung

Umsatzbuchung bezeichnet im Rechnungswesen die Erfassung von Umsätzen in den Buchführungsunterlagen. Sie umfasst die buchhalterische Erfassung von Verkaufserlösen sowie der sich daraus ergebenden Umsatzsteuer und deren Zuordnung zu den entsprechenden Konten, wie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen oder Kasse. In der doppelten Buchführung erfolgt die Buchung von Umsätzen typischerweise über einen Journal-Eintrag, der je nach Zahlungsweise variiert.

Bei einem Barverkauf wird der Zahlungszufluss im Soll erfasst und der Umsatz sowie die Umsatzsteuer im Haben

Umsatzbuchungen haben sowohl buchhalterische als auch steuerliche Relevanz. Sie bilden die Grundlage für Gewinn- und Verlustrechnung

Verwandte Begriffe sind Umsatzkonto, Umsatzsteuer, Debitoren und Hauptbuch. Umsatzbuchungen können manuell erfolgen oder durch Buchhaltungssoftware automatisiert

gebucht.
Beispiel:
Soll
Bank
1190,
Haben
Umsatz
1000,
Haben
Umsatzsteuer
190.
Bei
einem
Verkauf
auf
Kredit
wird
zunächst
Forderungen
aus
Lieferungen
und
Leistungen
im
Soll
gebucht,
während
Umsatz
und
Umsatzsteuer
im
Haben
erscheinen.
Beispiel:
Soll
Forderungen
1190,
Haben
Umsatz
1000,
Haben
Umsatzsteuer
190.
Später
eingehende
Zahlung
vom
Kunden
führt
zu
einer
weiteren
Buchung:
Soll
Bank
1190,
Haben
Forderungen
1190.
Die
genaue
Kontierung
hängt
vom
Kontenrahmen
des
Unternehmens
ab.
sowie
die
Umsatzsteuervoranmeldung
und
Jahressteuern.
In
Deutschland
erfolgt
die
Umsatzbuchung
im
Rahmen
der
ordnungsgemäßen
Buchführung
nach
Handelsgesetzbuch
(HGB)
und
dem
Umsatzsteuergesetz
(UStG),
wobei
die
Umsatzsteuer
als
Verbindlichkeit
gegenüber
dem
Finanzamt
ausgewiesen
wird.
werden.