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Teilstationäre

Teilstationäre Versorgung bezeichnet eine Form der medizinischen und pflegerischen Betreuung, die zwischen stationärer Aufnahme (Vollstationär) und ambulanter Behandlung liegt. Bei teilstationärer Versorgung erhalten Patientinnen und Patienten in einer Einrichtung regelmäßig Therapien, Behandlungen oder Pflegeleistungen, ohne dass eine nächtliche Aufnahme erforderlich ist. Die Behandlungen finden in der Regel an bestimmten Tagen oder zu festgelegten Tageszeiten statt; die Patientinnen und Patienten kehren nach Abschluss der Leistungen in ihr häusliches Umfeld zurück.

Formen und Anwendungsbereiche: In der Psychiatrie existiert die Tagesklinik (teilstationäre Behandlung) mit strukturierten Therapien, medikamentöser Betreuung

Finanzierung und Regulierung: In Deutschland gehören teilstationäre Leistungen in der Regel zu den Leistungen der gesetzlichen

und
Gruppenangeboten.
Im
Bereich
der
Pflege
und
Demenzbetreuung
umfasst
teilstationäre
Einrichtungen
die
Tagespflege,
die
Angehörige
entlastet
und
den
Verbleib
der
Personen
in
der
eigenen
Wohnung
ermöglicht.
In
der
Rehabilitation
kommen
teilstationäre
Rehabilitationsformen
vor,
bei
denen
Therapien
wie
Physiotherapie,
Ergotherapie
und
medizinische
Betreuung
tagsüber
stattfinden,
während
die
Patientinnen
und
Patienten
zu
Hause
wohnen.
In
der
Praxis
wird
teilstationäre
Versorgung
oft
genutzt,
um
Stationäraufenthalte
zu
verkürzen
oder
den
Übergang
aus
dem
Krankenhaus
in
die
häusliche
Umgebung
zu
unterstützen.
Krankenversicherung
(GKV)
bzw.
der
Pflegeversicherung,
je
nach
Art
der
Leistung
(z.
B.
Tagesklinik,
Tagespflege).
Die
Notwendigkeit
und
der
Umfang
der
Leistungen
werden
medizinisch
bzw.
pflegerisch
festgelegt
und
mit
den
Kostenträgern
abgerechnet.