Home

Teilnehmeranschluss

Teilnehmeranschluss bezeichnet im Telekommunikationswesen die physische Verbindung zwischen dem Netzbetreiber und dem Teilnehmerende, über die Telefondienste, Internetdienste oder andere Kommunikationsdienste dem Endkunden zugänglich gemacht werden. Er bildet die Schnittstelle zwischen dem öffentlichen Netz und der Kundeneinrichtung.

Der Teilnehmeranschluss umfasst in der Praxis den Transportweg vom Netzabschlusspunkt der Netzebene bis zum Netzabschlussgerät im

Verantwortlichkeiten: Der Netzbetreiber stellt den externen Anschluss und das Netzabschlussgerät bereit; die konkrete Ausstattung und die

Bedeutung: Der Teilnehmeranschluss ist eine Grundkomponente der Netzinfrastruktur und Voraussetzung für Sprach-, Daten- und Multimediendienste. Änderungen,

oder
am
Gebäude
des
Teilnehmers,
einschließlich
erforderlicher
Schutzvorrichtungen.
Im
Kupfernetz
spricht
man
oft
von
der
Teilnehmeranschlussleitung
(TAL),
die
vom
Straßenverteilkasten
bis
zum
Netzabschlussgerät
führt.
Im
Glasfaser-
bzw.
Breitbandnetz
kann
der
Netzabschluss
ein
optischer
Netzabschluss
(ONT)
oder
ein
anderes
Endgerät
darstellen.
Die
Inneneinrichtung
auf
Kundenseite
gehört
in
der
Regel
nicht
zum
externen
Teilnehmeranschluss,
wird
aber
durch
ihn
ermöglicht.
Zuweisung
können
vertraglich
geregelt
sein.
Die
Inneneinrichtung
im
Gebäude
liegt
oft
beim
Kunden;
der
Betrieb
kann
Zugang
zu
dem
Anschluss
für
Dritte
regeln,
sofern
vertraglich
vorgesehen.
Regulatorisch
existieren
Vorschriften,
die
den
Zugang
zu
Netzanschlüssen
für
andere
Anbieter
ermöglichen
(Entbündelung
des
Ortsanschlusses),
um
Wettbewerbsbedingungen
zu
sichern.
Reparaturen
oder
Aufrüstungen
betreffen
in
der
Regel
den
externen
Netzanschluss
bzw.
das
Netzabschlussgerät,
während
die
Kundeneinrichtung
separat
angepasst
wird.