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TeilSperrungen

TeilSperrungen bezeichnen zeitweilige Sperrungen von Teilbereichen von Infrastruktur, insbesondere Straßen, Schienennetze oder Versorgungsleitungen, wobei nur ein Abschnitt geschlossen wird und andere Bereiche weiterhin nutzbar bleiben. Sie unterscheiden sich von Vollsperrungen, bei denen der gesamte Abschnitt gesperrt ist.

Im Straßenverkehr treten TeilSperrungen häufig im Zusammenhang mit Bau- und Instandhaltungsarbeiten an Fahrbahnen, Brücken, Tunneln oder

Bei einer TeilSperrung wird in der Regel eine oder mehrere Fahrspuren oder Richtungsgänge gesperrt; der Verkehr

TeilSperrungen können zu Verzögerungen, veränderten Routenführungen und vermehrtem Auffahren auf Umleitungen führen. Sie ermöglichen jedoch, Bau-

Durch TeilSperrungen lässt sich Infrastrukturarbeiten fortführen, während andere Bereiche geöffnet bleiben. Sie sind ein Instrument des

Bordsteinverlegungen
auf.
Auch
Gleisarbeiten
im
Schienenverkehr,
Wasserleitungen,
Kabelverlegungen
oder
temporäre
Veranstaltungszonen
können
TeilSperrungen
erfordern.
läuft
mit
Behinderung
oder
Wechselverkehr.
Es
kommen
Verkehrseinrichtungen
wie
Baustellenverkehrszeichen,
Geschwindigkeitsbegrenzungen,
mobile
Lichtsignalanlagen
und
ggf.
Verkehrsposten
zum
Einsatz;
je
nach
Umfang
wird
der
Verkehr
durch
Umleitungen
geleitet.
Der
sichere
Abbau
erfolgt
in
Abstimmung
mit
Behörden
und
ggf.
Straßenbaubehörde.
oder
Wartungsarbeiten
fortzusetzen,
ohne
den
gesamten
Abschnitt
dicht
zu
machen;
Notfall-
und
Rettungskräfte
müssen
weiterhin
zugänglich
bleiben.
zeitlich
abgestuften
Verkehrsmanagements,
um
Sicherheit
und
Wartbarkeit
zu
verbinden.