Tathergänge
Tathergang, plural Tathergänge, bezeichnet die chronologische Beschreibung der Handlungen und Ereignisse, die sich im Zusammenhang mit einer Straftat zugetragen haben. Der Begriff wird in Polizei- und Gerichtsverfahren sowie in der Kriminologie verwendet und umfasst den Ablauf von dem Auslösen des Geschehens bis zur Aufklärung der Tat. Zentral ist die Darstellung, was wann und von wem getan wurde, einschließlich Handlungen der Täterschaft, der Opfer und von Zeugen.
Im rechtlichen Kontext dient der Tathergang der Feststellung des Sachverhalts. Er verknüpft den Tatbestand mit Beweisen
Zur Rekonstruktion werden unterschiedliche Quellen herangezogen: Zeugenaussagen, forensische Befunde, Spuren, Videoaufnahmen und digitale Daten. Moderne Untersuchungen
Begrenzungen ergeben sich aus Erinnerungsfehlern, Fehlinterpretationen und Delikten durch Täuschung oder mangelnden Beweisen. In Gerichtsverfahren gilt
Der Begriff ist primär im deutschsprachigen Rechtswesen geläufig; in der Kriminologie wird er auch im Sinne