Syndikusabteilung
Die Syndikusabteilung, auch als Inhouse-Rechtsabteilung bezeichnet, ist die interne Rechtsabteilung eines Unternehmens oder einer Organisation. Sie bietet rechtliche Beratung, Risikobewertung und Compliance-Dienstleistungen für die Geschäftsbereiche, unterstützt bei strategischen Entscheidungen und sorgt dafür, dass das Unternehmen rechtlich handlungsfähig bleibt. Ziel ist es, rechtliche Risiken früh zu erkennen und zu steuern, ohne dass das Unternehmen auf externe Beratung in jedem Fall angewiesen ist.
Zu den typischen Aufgaben der Syndikusabteilung gehören die Vertragsgestaltung und -verhandlung, Corporate Governance und Mergers & Acquisitions,
Die Abteilung ist in der Regel direkt dem Geschäftsführungskreis oder dem General Counsel unterstellt und arbeitet
In vielen deutschsprachigen Unternehmen arbeiten qualifizierte Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die als Syndikus tätig sind, um eine