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Stundungs

Stundung bezeichnet in rechtlichen und wirtschaftlichen Zusammenhängen die befristete Verschiebung der Fälligkeit einer Zahlung oder Leistung. Sie dient vor allem der Liquiditätssicherung, indem sie Schuldnern in finanziellen Schwierigkeiten vorübergehend Zeit verschafft, Verbindlichkeiten zu erfüllen, ohne dass ein endgültiger Schuldenerlass vorliegt.

Typisch ist, dass der Gläubiger dem Schuldner erlaubt, einen bestimmten Termin oder mehrere Termine zu verschieben.

Stundungen finden sich in verschiedenen Rechtsgebieten. Im Zivilrecht betrifft sie typischerweise Geldschulden; im Steuerrecht können Behörden

Auswirkungen einer Stundung hängen von der individuellen Vereinbarung ab. In der Regel bleibt der ursprüngliche Schuldwert

Stundungen
können
einseitig
durch
den
Gläubiger
erfolgen
oder
vertraglich
zwischen
Gläubiger
und
Schuldner
vereinbart
werden.
In
der
Praxis
werden
sie
oft
mit
Bedingungen
verbunden,
etwa
der
Zahlung
eines
Teils
der
Forderung,
einer
Verzinsung
oder
der
Stellung
von
Sicherheiten.
Wichtig
ist,
dass
die
Stundung
die
Verpflichtung
nicht
aufhebt,
sondern
lediglich
die
Fälligkeit
verschiebt.
Stundungen
der
Steuerzahlung
gewähren
(Steuerstundung).
Im
Unternehmenskontext
kommen
Stundungen
von
Lieferverpflichtungen
oder
anderen
Verbindlichkeiten
vor;
in
Sanierungs-
bzw.
Insolvenzverfahren
können
Stundungen
Teil
von
Vergleichs-
oder
Restrukturierungsmaßnahmen
sein.
bestehen,
doch
Zins-
oder
Gebührenregelungen
können
angepasst
werden.
Bei
verspäteter
Zahlung
nach
Ablauf
der
Stundung
können
Verzugszinsen
oder
Vertragsstrafen
anfallen,
und
eine
Stundung
kann
Auswirkungen
auf
Bonität
oder
weitere
Kredit-
und
Lieferbeziehungen
haben.