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Strahlenschutzbehörden

Strahlenschutzbehörden sind die Behörden auf nationaler und regionaler Ebene, die für den Schutz vor ionisierender Strahlung zuständig sind. In Deutschland umfasst der Begriff sowohl die Bundesbehörde Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) als auch die Strahlenschutzbehörden der Länder, die je nach Bundesland in Ministerien, Regierungspräsidien oder speziellen Aufsichtsämtern angesiedelt sind. Die genaue organisatorische Zuordnung variiert von Land zu Land, doch alle Behörden haben gemeinsam die Aufgabe, Strahlenrisiken zu begrenzen und sichere Anwendungen von Strahlung zu gewährleisten.

Zu den Kernaufgaben gehören die Erteilung von Genehmigungen und die Überwachung von Tätigkeiten, bei denen ionisierende

Im europäischen und internationalen Kontext arbeiten Strahlenschutzbehörden mit EU-Richtlinien, IAEA-Empfehlungen und nationalen Sicherheitsvorschriften zusammen, um einheitliche

Strahlung
verwendet
oder
abgegeben
wird.
Dazu
zählen
Kernanlagen,
medizinische
Anwendungen
wie
Röntgen-
und
nuklearmedizinische
Verfahren,
industrielle
Radiographie,
der
Umgang
mit
radioaktiven
Quellen
sowie
der
Transport
radioaktiver
Stoffe.
Die
Behörden
legen
Grenzwerte
und
Schutzmaßnahmen
fest,
führen
Kontrollen
und
Audits
durch
und
setzen
bei
Verstößen
einschlägige
Sanktionen
durch.
Sie
betreiben
bzw.
koordinieren
Überwachungsprogramme
zur
Strahlenexposition
von
Beschäftigten
und
Bevölkerung,
erstellen
Register
über
Strahlenquellen
und
beraten
Fachkreise
sowie
die
Öffentlichkeit.
Standards
sicherzustellen.
Sie
unterstützen
Notfallmaßnahmen
und
Risikokommunikation,
planen
Einsatzszenarien
bei
radiologischen
Vorfällen
und
tragen
zur
Entwicklung
von
Sicherheitskonzepten,
Aus-
und
Fortbildung
sowie
zur
transparenten
Information
der
Bevölkerung
bei.