Strafgrößen
Strafgrößen bezeichnet im deutschen Strafrecht die Größenordnung, mit der eine Straftat geahndet werden kann, also den Strafrahmen und die individuelle Bemessung der Strafe. Die Strafrahmen sind im Gesetz festgelegt und geben Min- und Maxstrafen für einen Tatbestand vor. Innerhalb dieses Rahmens bestimmt die Strafzumessung durch das Gericht das konkrete Urteil, wobei es auf strafmildernde und strafverschärfende Umstände ankommt.
Zu den maßgeblichen Faktoren gehören die Schuld des Täters (Schwere der Schuld), die Begehungsart, der verursachte
In der Praxis bedeutet Strafgrößen mehr als reine Strafhöhe; sie umfassen den gesamten Prozess der Strafzumessung,
Sie dienen der Rechtsklarheit, Transparenz und Rechtsgleichheit, indem sie sicherstellen, dass Punitionen angemessen und vorhersehbar festgelegt