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Stornorechte

Stornorechte bezeichnet das vertraglich oder gesetzlich eingeräumte Recht einer Vertragspartei, eine bereits vereinbarte Leistung zu stornieren oder abzubrechen. In der Praxis finden sich Stornorechte insbesondere in Verträgen über Reisen, Veranstaltungen, Hotels oder Dienstleistungen, aber auch in Lieferverträgen. Die konkreten Regeln werden üblicherweise in den Stornobedingungen festgelegt: Fristen, Gebühren, Rückerstattungen und mögliche Alternativen wie Umbuchungen oder Teilrückzahlungen. Je später eine Stornierung erfolgt, desto höher sind typischerweise die Gebühren oder desto geringer ist die Rückerstattung.

Oberbegrifflich unterscheidet sich das Stornorecht vom gesetzlich verankerten Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen. Das Widerrufsrecht räumt dem Verbraucher

Rechtlich können Stornogebühren zulässig sein, soweit sie angemessen und transparent sind und den entstandenen Schaden widerspiegeln.

grundsätzlich
ein
14-tägiges
Rücktrittsrecht
ein;
das
Stornorecht
meint
dagegen
die
vertraglich
geregelte
Möglichkeit,
eine
bereits
abgeschlossene
Leistung
zu
beenden,
oft
mit
Kosten
verbunden.
In
der
Praxis
finden
sich
Stornorechte
häufig
bei
Pauschalreisen,
Hotelbuchungen,
Flug-
oder
Veranstaltungstickets.
Anbieter
müssen
die
Stornobedingungen
klar
und
verständlich
in
den
Vertrags-
oder
Allgemeinen
Geschäftsbedingungen
kommunizieren;
Verbraucher
sollten
sie
vor
Vertragsschluss
prüfen.
Störfaktoren
sind
etwa
unvorhersehbare
Kosten,
Mindestbuchungen
oder
Force
Majeure,
die
zu
einer
Anpassung
der
Stornorechte
führen.
Im
Streitfall
können
Gerichte
die
Angemessenheit
der
Gebühren
prüfen.