Stornorechte
Stornorechte bezeichnet das vertraglich oder gesetzlich eingeräumte Recht einer Vertragspartei, eine bereits vereinbarte Leistung zu stornieren oder abzubrechen. In der Praxis finden sich Stornorechte insbesondere in Verträgen über Reisen, Veranstaltungen, Hotels oder Dienstleistungen, aber auch in Lieferverträgen. Die konkreten Regeln werden üblicherweise in den Stornobedingungen festgelegt: Fristen, Gebühren, Rückerstattungen und mögliche Alternativen wie Umbuchungen oder Teilrückzahlungen. Je später eine Stornierung erfolgt, desto höher sind typischerweise die Gebühren oder desto geringer ist die Rückerstattung.
Oberbegrifflich unterscheidet sich das Stornorecht vom gesetzlich verankerten Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen. Das Widerrufsrecht räumt dem Verbraucher
Rechtlich können Stornogebühren zulässig sein, soweit sie angemessen und transparent sind und den entstandenen Schaden widerspiegeln.