Staatszugehörigkeit
Staatszugehörigkeit bezeichnet die rechtliche Bindung eines Individuums an einen Staat. Sie bildet die Grundlage für den Schutz durch den Staat, regelt Rechtsansprüche und Pflichten und wirkt sich auf politische Rechte aus. In vielen Rechtsordnungen wird sie als Staatsangehörigkeit oder Staatszugehörigkeit verstanden, wobei der Begriff je nach Land unterschiedlich verwendet wird.
Im Wesentlichen wird Staatszugehörigkeit durch nationales Recht bestimmt. Der Erwerb erfolgt typischerweise durch Geburt (Abstammung oder,
Der Verlust oder die Aufgabe der Staatszugehörigkeit kann durch den Erwerb einer anderen Staatsangehörigkeit, durch ausdrücklichen
Staatslosigkeit entsteht, wenn eine Person von keinem Staat als Staatsangehöriger anerkannt wird. Staatslose haben oft eingeschränkten
Der Begriff umfasst in der Praxis sowohl die formale Rechtsbindungswirkung als auch die tatsächliche Zugehörigkeit zu