Staatsbürgerschaften
Staatsbürgerschaften, auch Staatsangehörigkeiten genannt, bezeichnet den rechtlichen Status einer Person im Verhältnis zu einem Staat. Sie begründet Zugehörigkeit, gewährt Schutz durch den Staat, Zugang zu bestimmten Rechten und Diensten sowie politische Teilhabe unter Umständen; zugleich können Pflichten wie die Einhaltung der Gesetze oder je nach Rechtsordnung Dienste oder Loyalitätspflichten gelten.
Der Erwerb einer Staatsbürgerschaft erfolgt in der Regel durch Abstammung (ius sanguinis), durch Geburt auf dem
Staatsangehörigkeiten können verloren gehen oder entzogen werden, zum Beispiel durch Verzicht, Entziehung oder den Erwerb einer
Staatsangehörigkeiten wirken sich auch auf praktische Belange aus, etwa bei Reisefreiheit, Steuern, Wehr- oder Pflichtdienst. International