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Spitzenverwaltung

Spitzenverwaltung ist ein in der Verwaltungswissenschaft verwendeter Begriff, der die oberste Ebene der Verwaltung in einer Organisation kennzeichnet. Er beschreibt die Führungsebene, zu der leitende Beamte, Abteilungsleitungen, Ministerial-/Behördenleitungen und weitere Spitzenpersonen gehören. Die Spitzenverwaltung übernimmt vor allem Aufgaben der strategischen Politiksteuerung, der Koordination zwischen verschiedenen Bereichen, der Ressourcenplanung und der übergreifenden Steuerung des Organisationsergebnisses.

In der öffentlichen Verwaltung bedeutet der Begriff oft die Verbindung zwischen politischer Führung (Ministerinnen, Ministern, Staatssekretärinnen)

In der Praxis wird der Begriff vor allem in der Verwaltungs- und Politikforschung verwendet; in der Alltagssprache

Historisch ist der Begriff nicht durch eine feste organisationalrechtliche Definition gekennzeichnet, sondern variiert je nach Rechtsordnung

und
der
fachlichen
Verwaltung,
die
Politiken
in
die
Praxis
überführt.
Sie
fungiert
als
Schnittstelle,
an
der
politische
Ziele
in
operative
Programme
umgesetzt
und
zentrale
Entscheidungen
getroffen
werden.
sprechen
Behörden
eher
von
der
obersten
Ebene
der
Verwaltung
oder
von
Ministerienleitung
bzw.
Behördenleitung.
In
Unternehmen
entspricht
die
Spitzenverwaltung
typischerweise
der
Geschäftsführung
oder
dem
Vorstand;
auch
in
großen
öffentlich-rechtlichen
Einrichtungen
existieren
entsprechende
Spitzenstrukturen.
und
Organisationsform.
Kritische
Diskurse
befassen
sich
mit
Fragen
der
demokratischen
Legitimation,
Transparenz
und
Verantwortlichkeit
der
Spitzenverwaltung,
sowie
mit
der
Balance
zwischen
politischer
Steuerung
und
fachlicher
Autonomie.