Spitzenverwaltung
Spitzenverwaltung ist ein in der Verwaltungswissenschaft verwendeter Begriff, der die oberste Ebene der Verwaltung in einer Organisation kennzeichnet. Er beschreibt die Führungsebene, zu der leitende Beamte, Abteilungsleitungen, Ministerial-/Behördenleitungen und weitere Spitzenpersonen gehören. Die Spitzenverwaltung übernimmt vor allem Aufgaben der strategischen Politiksteuerung, der Koordination zwischen verschiedenen Bereichen, der Ressourcenplanung und der übergreifenden Steuerung des Organisationsergebnisses.
In der öffentlichen Verwaltung bedeutet der Begriff oft die Verbindung zwischen politischer Führung (Ministerinnen, Ministern, Staatssekretärinnen)
In der Praxis wird der Begriff vor allem in der Verwaltungs- und Politikforschung verwendet; in der Alltagssprache
Historisch ist der Begriff nicht durch eine feste organisationalrechtliche Definition gekennzeichnet, sondern variiert je nach Rechtsordnung