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Souveränität

Souveränität bezeichnet die höchste autoritäre Macht einer politischen Einheit, über ihr Territorium zu regieren, Gesetze zu setzen und politische Entscheidungen unabhängig von fremden Weisungen zu treffen. In der politischen Theorie dient sie als zentrale Bedingung staatlicher Unabhängigkeit und Gleichordnung im internationalen Umfeld.

Historisch geht der Begriff auf frühe Juristen wie Jean Bodin und Thomas Hobbes zurück. Durch den Westfälischen

Souveränität lässt sich in zwei Dimensionen unterscheiden: innere Souveränität, also das Monopol der legitimen Herrschaft innerhalb

In der Moderne stehen Entwicklungen wie Globalisierung und supranationale Integration (zum Beispiel EU-Mitgliedschaft) im Spannungsverhältnis zur

Diskussionen zur Souveränität umfassen Selbstbestimmung, populäre Souveränität und Fragen der Verantwortung, etwa bei Menschenrechten oder humanitärer

Frieden
von
1648
gewann
das
Konzept
der
Staatensouveränität
eine
institutionalisiertere
Bedeutung:
Staaten
galten
als
gleichberechtigte
Akteure
des
Völkerrechts,
deren
Außenpolitik
und
innere
Ordnung
vor
fremder
Einmischung
geschützt
seien.
eines
Territoriums
und
die
Schaffung
einer
verbindlichen
Rechtsordnung;
sowie
äußere
Souveränität,
die
Anerkennung
als
unabhängiges
Subjekt
des
Völkerrechts,
die
Fähigkeit,
Verträge
abzuschließen
und
außenpolitische
Entscheidungen
zu
treffen.
klassischen
Souveränität:
Staaten
geben
teilweise
Kompetenzen
an
internationale
Organisationen
ab,
ohne
ihre
grundsätzliche
Unabhängigkeit
zu
verlieren.
Zugleich
bleiben
Grundprinzipien
wie
Nicht-Einmischung
und
territoriale
Integrität
zentrale
Bezugspunkte
des
Völkerrechts.
Intervention,
wodurch
der
Begriff
kontinuierlich
neu
verhandelt
wird.