Sichtakkreditive
Sichtakkreditiv ist eine Form des Akkreditivs im internationalen Handel, bei der die Zahlung an den Begünstigten unmittelbar gegen Vorlage ordnungsgemäßer Dokumente erfolgt. Die Bank des Käufers verpflichtet sich, den im Akkreditiv festgelegten Betrag zu zahlen, sobald die dokumentarischen Anforderungen erfüllt sind und die Dokumente als konform anerkannt werden. In der Praxis wird es überwiegend gemäß den Regeln des UCP 600 (ICC) genutzt.
- Antragssteller: der Käufer bzw. Importeur, der das Akkreditiv initiiert.
- Begünstigter: der Verkäufer bzw. Exporteur, der die Dokumente vorlegt.
- Ausstellende Bank: die Bank des Käufers, die das Akkreditiv eröffnet und die Zahlung verspricht.
- Beratung/Benachrichtigende Bank: informiert den Begünstigten über das Akkreditiv und leitet Dokumente weiter.
- ggf. bestätigende Bank: eine zweite Bank, die sich zusätzlich zur Zahlung verpflichtet (bestätigtes Sichtakkreditiv).
- Der Käufer beantragt bei seiner Bank ein Sichtakkreditiv zugunsten des Verkäufers.
- Die Bank eröffnet das Akkreditiv und legt die Zahlungsbedingungen fest (z. B. Gegen Sichtzahlung, Dokumentenkonformität).
- Der Verkäufer liefert die Ware und präsentiert die geforderten Dokumente (z. B. Handelsrechnung, Frachtbrief, Versicherungsdokumente) bei
- Die Bank prüft die Dokumente auf Übereinstimmung mit den Akkreditivbedingungen; bei ordnungsgemäßer Vorlage erfolgt die Zahlung
- Die Dokumente werden an die ausstellende Bank weitergeleitet, die den Zahlungsvorgang abschließt, damit der Käufer die
Für den Exporteur bietet das Sichtakkreditiv Sicherheit der Zahlung und oft schnelle Liquidität. Der Importeur behält