Selbstverwaltungsorgane
Selbstverwaltung, auch als Selbstverwaltungsprinzip bezeichnet, bezeichnet das Organisieren und Verwalten von Aufgaben durch die Mitglieder einer Gruppe oder durch gewählte Organe dieser Gruppe, ohne fortlaufende Eingriffe externer Behörden. Es beruht auf der Annahme, dass Fachwissen, demokratische Legitimation und Verantwortlichkeit besser durch die Betroffenen selbst gesteuert werden können als durch zentrale Stellen.
In Deutschland ist Selbstverwaltung ein zentrales Prinzip in vielen Bereichen. Öffentliche Rechtskörperschaften wie Industrie- und Handelskammern,
Funktionsweise: Selbstverwaltungsorgane setzen sich meist aus gewählten Mitgliedern zusammen, treffen Entscheidungen in Gremien, kontrollieren Budgets und
Vorteile und Kritik: Befürworter sehen Vorteile wie demokratische Legitimation, fachliche Expertise, Transparenz und Akzeptanz von Entscheidungen.
Insgesamt dient das Modell der Selbstverwaltung dazu, spezialisierte Aufgaben effizient zu steuern und demokratisch zu kontrollieren,