Selbstbestimmungsrechte
Selbstbestimmungsrechte umfassen die völker- und menschenrechtliche Forderung, dass Völker und Gruppen ihren politischen Status frei bestimmen und ihre wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung gestalten dürfen. Das Konzept unterscheidet typischerweise zwischen externalem Selbstbestimmungsrecht der Völker (Unabhängigkeit oder Zusammenschluss mit anderen Staaten) und internem Selbstbestimmungsrecht innerhalb eines Staates (Autonomie, kulturelle Selbstbestimmung).
Rechtliche Grundlagen bilden völkerrechtliche Normen wie die Charta der Vereinten Nationen, in der das Selbstbestimmungsrecht der
Praktisch reicht der Anwendungsumfang von der Entkolonisierung über indigene Selbstbestimmung bis hin zu regionaler Autonomie innerhalb
Zu beachten ist die Spannbreite: Das Recht schützt die politische Selbstbestimmung, nicht notwendigerweise das Abtrennungsrecht; staatliche
Zusammenfassend bilden Selbstbestimmungsrechte einen Kernbestand des völkerrechtlichen und menschenrechtlichen Rechtsrahmens, der Gruppen das Recht gibt, politische