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Schwiegereltern

Schwiegereltern bezeichnet die Eltern des Ehepartners oder des Lebenspartners. Im Deutschen steht dafür die Form Schwiegermutter bzw. Schwiegervater; im Plural wird von den Schwiegereltern gesprochen. Die Beziehung zu den Schwiegereltern variiert stark je nach Familie, Kultur und individuellen Erwartungen: Sie kann von enger, unterstützender Nähe bis zu distanzierter Form getragen sein. Häufige Themen in der Interaktion sind gemeinsame Feiern, Urlaubsplanung, die Einbindung in die Erziehung der gemeinsamen Kinder oder in Pflege- und Unterstützungsleistungen im Alter. Konflikte entstehen oft durch unterschiedliche Vorstellungen von Privatsphäre, Rollenverhalten oder Erziehung, aber funktionieren oft durch offene Kommunikation und klare Grenzen.

In rechtlicher Hinsicht unterscheiden sich die Regelungen je nach Rechtsordnung. In einigen Ländern besteht eine gesetzliche

Schwiegereltern können eine bleibende Rolle im Leben eines Paares spielen oder mit zunehmender Selbstständigkeit der Familie

Unterhaltspflicht
der
Kinder
gegenüber
den
eigenen
Eltern,
nicht
gegen
Schwiegereltern.
Die
konkrete
Ausgestaltung
von
Rechten,
Pflichten
und
Ansprüchen
hängt
von
der
jeweiligen
Jurisdiktion
ab.
Hinweise
auf
Erbrecht,
Pflege-
oder
Sozialhilfe
können
je
nach
Land
relevant
sein.
an
Bedeutung
verlieren.
Der
Begriff
ist
neutral
und
beschreibt
lediglich
die
Verwandtschaftsbeziehung
durch
Heirat,
nicht
den
persönlichen
Charakter
der
Beziehung
zwischen
den
beteiligten
Personen.