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Rückwirkungsdeckung

Rückwirkungsdeckung bezeichnet in Versicherungs- und Rechtszusammenhängen die Möglichkeit, dass ein Vertrag, eine Versicherung oder eine gesetzliche Regelung Ansprüche oder Ereignisse abdeckt, die vor dem Inkrafttreten der Regelung bzw. vor Abschluss des Vertrags entstanden sind. Damit wird eine retroaktive Deckung geschaffen, die über den eigentlichen Leistungszeitraum hinausgeht.

Anwendungsbereiche umfassen hauptsächlich Haftpflicht- und Berufshaftpflichtversicherungen, wo durch eine Rückwirkungsdeckung Ansprüche abgedeckt werden können, die sich

Rechtlich unterscheidet sich Rückwirkungsdeckung von unvermeidbaren gesetzlich rückwirkenden Effekten. Viele Rechtsordnungen sehen Beschränkungen für Rückwirkungen, insbesondere

Funktionsweise und Grenzen: Die Deckung ist oft kostenintensiver und mit Ausschlüssen versehen. Wichtige offene Fragen betreffen

In der Praxis wird Rückwirkungsdeckung vor allem in Branchen wie IT-Beratung, Rechtsdienstleistung oder freiberuflicher Tätigkeit genutzt,

aus
Risiken
ergeben,
die
vor
dem
Policenbeginn
entstanden
sind.
Typischer
Bestandteil
ist
die
Festlegung
eines
Rückwirkungsdatums
(retroactive
date)
bzw.
die
Bestimmung,
dass
die
Police
auch
Ereignisse
abdeckt,
die
vor
dem
Versicherungsbeginn
gemeldet,
jedoch
erst
später
bekannt
wurden.
In
anderen
Kontexten
kann
Rückwirkungsdeckung
auch
in
steuer-
oder
sozialversicherungsrechtlichen
Vereinbarungen
oder
in
Regulierungen
eine
Rolle
spielen.
bei
strafrechtlicher
Sanktion.
Vertrags-
oder
Regulierungsbedingte
Rückwirkung
bedarf
klarer
vertraglicher
oder
gesetzlicher
Grundlage
und
bleibt
in
der
Praxis
häufig
an
definierbare
Deckungsgrenzen
gebunden.
den
Umfang
der
abgedeckten
Ereignisse,
Fristen,
Meldemodalitäten
und
Deckungslücken
zwischen
Policenwechseln.
Versicherer
setzen
häufig
eine
Wartezeit
oder
eine
Höchstdeckung
fest
und
beschränken
die
Deckung
auf
bestimmte
Risikokategorien.
um
sich
gegen
spät
entstehende
oder
früh
gemeldete
Ansprüche
zu
schützen.
Die
konkrete
Ausgestaltung
variiert
stark
nach
Vertragstext
und
Rechtsordnung.