Rückwirkungsdeckung
Rückwirkungsdeckung bezeichnet in Versicherungs- und Rechtszusammenhängen die Möglichkeit, dass ein Vertrag, eine Versicherung oder eine gesetzliche Regelung Ansprüche oder Ereignisse abdeckt, die vor dem Inkrafttreten der Regelung bzw. vor Abschluss des Vertrags entstanden sind. Damit wird eine retroaktive Deckung geschaffen, die über den eigentlichen Leistungszeitraum hinausgeht.
Anwendungsbereiche umfassen hauptsächlich Haftpflicht- und Berufshaftpflichtversicherungen, wo durch eine Rückwirkungsdeckung Ansprüche abgedeckt werden können, die sich
Rechtlich unterscheidet sich Rückwirkungsdeckung von unvermeidbaren gesetzlich rückwirkenden Effekten. Viele Rechtsordnungen sehen Beschränkungen für Rückwirkungen, insbesondere
Funktionsweise und Grenzen: Die Deckung ist oft kostenintensiver und mit Ausschlüssen versehen. Wichtige offene Fragen betreffen
In der Praxis wird Rückwirkungsdeckung vor allem in Branchen wie IT-Beratung, Rechtsdienstleistung oder freiberuflicher Tätigkeit genutzt,