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Rückrufaktion

Eine Rückrufaktion ist das geordnete Zurückrufen von Produkten aus dem Handel oder von Endkunden durch Hersteller, Importeure oder Händler, um potenziell gefährliche oder mangelhafte Güter aus dem Verkehr zu ziehen. Ziel ist es, Risiken für Sicherheit, Gesundheit oder Verbraucherschutz zu minimieren, indem betroffene Produkte repariert, ersetzt oder erstattet werden.

Der rechtliche Rahmen setzt auf europäischer Ebene das General Product Safety Regulation; in Deutschland wird das

Der Ablauf umfasst in der Regel die Erkennung des Mangels, eine Risikoabschätzung, die Entscheidung zur Rückrufmaßnahme,

Beispiele aus der Praxis zeigen die Bandbreite der Rückrufaktionen: in der Automobilindustrie betreffen Rückrufe oft sicherheitskritische

Rückrufaktionen dienen dem Verbraucherschutz und wirken sich erheblich auf Markenreputation sowie Kosten aus. Für Verbraucher ist

Produktsicherheitsgesetz
(ProdSG)
angewendet,
das
die
Umsetzung
der
EU-Vorgaben
sicherstellt.
Rückrufaktionen
können
freiwillig
durch
den
Hersteller
initiiert
werden
oder
auf
Anordnung
von
Behörden
erfolgen.
Unternehmen
sind
verpflichtet,
sicherheitsrelevante
Mängel
zu
melden
und
betroffene
Verbraucher
rechtzeitig
zu
informieren.
die
Planung
von
Reparatur,
Austausch
oder
Rückerstattung,
die
Benachrichtigung
der
Verbraucher
sowie
die
konkrete
Umsetzung
durch
Servicestellen
und
unabhängige
Prüfinstanzen.
Verbraucher
werden
aufgefordert,
das
betroffene
Produkt
nicht
weiter
zu
verwenden
und
eine
kostenfreie
Instandsetzung
zu
nutzen;
gleichzeitig
erhalten
sie
Informationen
zum
Ablauf
und
zu
Ansprüchen.
Bauteile
wie
Airbags
oder
Bremssysteme;
weltbekannte
Fälle
betreffen
unter
anderem
Takata-Airbags.
Im
Konsumelektronikbereich
wurden
auch
Batterieprobleme
Anlass
zu
Rückrufen
wie
bei
bestimmten
Smartphone-
oder
Notebook-Modellen
gegeben.
es
wichtig,
Rückrufmeldungen
zu
prüfen,
Anweisungen
zu
befolgen
und
gegebenenfalls
Servicestellen
zu
kontaktieren,
um
kostenfreie
Reparaturen
oder
Alternativen
zu
erhalten.