Rückbauvorschriften
Rückbauvorschriften bezeichnen die rechtlichen Anforderungen beim Rückbau von Gebäuden. Sie regeln Planung, Durchführung, Umwelt- und Arbeitsschutz sowie Abfallbewirtschaftung und dienen dem Schutz von Gesundheit, Umwelt und öffentlichem Interesse.
Der Geltungsbereich variiert je nach Rechtsordnung. Regelwerke finden sich in Bauordnungen der Länder, Umwelt- und Arbeitsschutzgesetzen,
Zentrale Bestandteile sind Voruntersuchung des Bauwerks, Erstellung eines Rückbaukonzepts, Genehmigungen, Sicherheits- und Gefährdungsbeurteilungen sowie die Abstimmung
Umweltaspekte stehen im Mittelpunkt: Trennung und Wiederverwertung von Baustoffen, Recyclingquoten, Abfallvermeidung und der Umgang mit schädlichen
In Baudenkmälern können Denkmalschutzvorschriften Abbruch oder Rückbau stark einschränken oder spezielle Verfahren vorschreiben.
Die Umsetzung erfolgt durch nationale und lokale Behörden. EU-Richtlinien zur Abfallbewirtschaftung prägen die nationalen Regelungen; in