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RomVerträge

RomVerträge, auch Römische Verträge genannt, bezeichnet in der deutschsprachigen Fachliteratur die in Rom unterzeichneten völkerrechtlichen Vereinbarungen, die die Grundlage der europäischen Integration legten. Zentrale Beispiele sind der Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG-Vertrag) und der Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft (EURATOM-Vertrag), beide vom 25. März 1957. Die Verträge traten am 1. Januar 1958 in Kraft.

Ziele und Inhalte: Sie schufen zwei Gemeinschaften, die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft und Euratom, und legten die Grundlage

Bedeutung und Wirkung: Die Rom-Verträge markierten den Start eines fortlaufenden Integrationsprozesses, der sich in den folgenden

Kritik und Debatten: Kritiker verweisen auf die wachsende Souveränitätsabgabe, demokratische Legitimationsfragen und Beschleunigungspotenziale der Integration; andere

Siehe auch: Römische Verträge, Vertrag von Rom, Europäische Union, Maastricht-Vertrag, EURATOM, EWG.

für
einen
gemeinsamen
Markt
sowie
einen
Zollverbund.
Wichtigste
Ziele
waren
die
Förderung
des
Handels,
die
Beseitigung
innerstaatlicher
Grenzhemmnisse
und
die
Koordinierung
wirtschaftlicher
Politik.
Institutionen
der
Gemeinschaften
wurden
geschaffen,
darunter
die
Europäische
Kommission,
der
Rat
der
Mitgliedstaaten,
das
Europäische
Parlament
(damals
noch
in
einer
beratenden
Rolle)
und
der
Gerichtshof
der
Europäischen
Gemeinschaften.
Kernprinzip
war
die
Vier
Freiheiten:
freier
Verkehr
von
Waren,
Dienstleistungen,
Kapital
und
Personen.
Jahrzehnten
mit
weiteren
Verträgen
und
Verhandlungen
fortsetzte.
Sie
bildeten
die
Rechts-
und
Institutionenbasis
der
Europäischen
Gemeinschaften,
aus
denen
später
die
Europäische
Union
hervorging
(Maastricht-Vertrag
1992).
betonen
Vorteile
wie
Marktöffnung,
wirtschaftliches
Wachstum
und
Frieden
in
Europa.