Restabnahme
Restabnahme bezeichnet im deutschsprachigen Wirtschaftsraum die abschließende Abnahme eines Werkes oder einer Leistung nach durchgeführten Nachbesserungen oder Mängelbeseitigungen. Sie folgt meist auf eine Mängelrüge und entsprechende Nachbesserungen und dient dazu festzustellen, ob der Auftragnehmer alle vertraglich geschuldeten Arbeiten ordnungsgemäß ausgeführt hat und ob verbleibende Mängel beseitigt wurden.
Der Begriff wird in verschiedenen Bereichen verwendet, insbesondere in der Kfz-Werkstatt, im Bauwesen und bei Dienstleistungsverträgen.
Typischer Ablauf: Zunächst wird der Leistungsumfang der Abnahme mit dem Auftraggeber überprüft. Danach erfolgt eine Inspektion
Rechtliche Folgen: Mit der Restabnahme gehen in der Regel Gefahrübergang, Gewährleistungsfristen und ggf. Zahlungsfreigaben auf den