Regierungsarbeit
Regierungsarbeit bezeichnet die Gesamtheit der Tätigkeiten einer Regierung zur Führung und Steuerung eines Staates. In Deutschland bezieht sich der Begriff üblicherweise auf die Arbeit der Exekutive, insbesondere der Bundesregierung unter dem Bundeskanzler oder der Bundeskanzlerin sowie der Ministerinnen und Minister und ihrer Ministerien. Die Regierungsarbeit beruht auf dem Grundgesetz, der Gewaltenteilung und der Rechenschaftspflicht gegenüber Parlament und Bevölkerung.
Zu den zentralen Aufgaben gehören Politiksetzung und Gesetzgebung, Administration und öffentliche Dienste, Haushalts- und Finanzpolitik, Innen-
Zentrale Akteure sind der/die Bundeskanzler/in, die Ministerinnen und Minister, das Bundeskabinett, das Bundeskanzleramt, die Ministerien, sowie
Regierungsarbeit unterscheidet sich von Parlamentsarbeit, die stärker Debatten, Ausschüsse und Gesetzesprüfungen umfasst; die Regierungsarbeit konzentriert sich