Regelungsbestandteile
Regelungsbestandteile bezeichnet die Bausteine, aus denen eine normative Regel im Recht entsteht. Sie fassen die Elemente zusammen, die festlegen, wem oder was die Norm gilt, unter welchen Voraussetzungen sie greift und welche Rechtsfolgen eintreten. In der Rechtswissenschaft werden typischerweise der Geltungsbereich, der Tatbestand, die Rechtsfolge und gegebenenfalls Ausnahmen als zentrale Bestandteile einer Norm unterschieden.
Der Geltungsbereich bestimmt, wer oder was von der Norm erfasst wird und in welchem räumlich-zeitlichen Rahmen
Die Analyse der Regelungsbestandteile dient sowohl dem Entwurf neuer Normen als auch der Auslegung bestehender Normen.
Beispielhaft lässt sich eine einfache Strafnorm skizzieren: Adressat ist jede Person; Geltungsbereich umfasst das Inland; Tatbestand