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Regelungsbestandteile

Regelungsbestandteile bezeichnet die Bausteine, aus denen eine normative Regel im Recht entsteht. Sie fassen die Elemente zusammen, die festlegen, wem oder was die Norm gilt, unter welchen Voraussetzungen sie greift und welche Rechtsfolgen eintreten. In der Rechtswissenschaft werden typischerweise der Geltungsbereich, der Tatbestand, die Rechtsfolge und gegebenenfalls Ausnahmen als zentrale Bestandteile einer Norm unterschieden.

Der Geltungsbereich bestimmt, wer oder was von der Norm erfasst wird und in welchem räumlich-zeitlichen Rahmen

Die Analyse der Regelungsbestandteile dient sowohl dem Entwurf neuer Normen als auch der Auslegung bestehender Normen.

Beispielhaft lässt sich eine einfache Strafnorm skizzieren: Adressat ist jede Person; Geltungsbereich umfasst das Inland; Tatbestand

sie
gilt.
Der
Tatbestand
beschreibt
die
objektiven
Merkmale
oder
den
konkreten
Sachverhalt,
der
erfüllt
sein
muss,
damit
die
Rechtsfolge
eintritt.
Die
Rechtsfolge
legt
die
juristische
Konsequenz
fest,
also
Pflichten,
Verbote
oder
Sanktionen,
die
bei
Erfüllung
oder
Verletzung
des
Tatbestands
greifen.
Ausnahmen,
Qualifikationen
oder
Abweichungen
regeln,
unter
welchen
Umständen
die
Norm
eingeschränkt,
mildert
oder
nicht
anwendbar
ist.
Sie
ermöglicht
ein
klares
Verständnis
der
Reichweite
der
Norm,
erleichtert
den
Vergleich
von
Vorschriften
und
hilft
bei
der
Erkennung
von
Lücken
oder
Überschneidungen
zwischen
Normen.
ist
das
Begehen
einer
bestimmten
rechtswidrigen
Handlung;
Rechtsfolge
ist
eine
festgelegte
Sanktion;
Ausnahmen
regeln
etwa
Notwehr
oder
andere
Rechtfertigungsgründe.