Rechtsüberzeugung
Rechtsüberzeugung bezeichnet im deutschen Rechtswesen die Rechtsauffassung eines Richters oder einer Richterin von der richtigen Auslegung und Anwendung einer Rechtsnorm. Sie tritt insbesondere dann in Erscheinung, wenn der gesetzliche Wortlaut unklar ist, Lücken bestehen oder unterschiedliche Auslegungen möglich sind. Die Rechtsüberzeugung beruht auf einer juristischen Argumentation, die sich aus Quellen wie dem Gesetzestext, der einschlägigen Rechtsprechung, der Lehre und allgemeinen Rechtsprinzipien speist.
In der Praxis dient die Rechtsüberzeugung der Begründung einer Entscheidung. Sie kann in der Begründung einer
Gegenüber anderen Begriffen wie Rechtsauffassung oder Rechtsauslegung ist die Rechtsüberzeugung eher die subjektiv gefärbte, aber fachlich