Rechtsvorteile
Rechtsvorteile bezeichnet Vorteile, die einer Person kraft Gesetzes zukommen und nicht durch privatrechtliche Vereinbarungen oder Marktgeschäfte entstehen. Der Begriff umfasst Rechtsstellungen, Privilegien, Befreiungen sowie prozessuale Vorteile, die in Gesetzen, Verfassungen oder Verwaltungsregelungen festgelegt sind. In der Rechtswissenschaft dient er dazu, Vorteile zu unterscheiden, die aus der Rechtsordnung resultieren, von solchen, die durch Verträge geschaffen werden.
Rechtsvorteile können materiell oder prozessual sein. Materielle Rechtsvorteile umfassen etwa Bürgerrechte, steuerliche Erleichterungen oder Sozialleistungen. Prozessuale
Die Reichweite von Rechtsvorteilen richtet sich nach dem einschlägigen Recht und der Rechtsanwendung durch Gerichte und