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Rechtsvorteile

Rechtsvorteile bezeichnet Vorteile, die einer Person kraft Gesetzes zukommen und nicht durch privatrechtliche Vereinbarungen oder Marktgeschäfte entstehen. Der Begriff umfasst Rechtsstellungen, Privilegien, Befreiungen sowie prozessuale Vorteile, die in Gesetzen, Verfassungen oder Verwaltungsregelungen festgelegt sind. In der Rechtswissenschaft dient er dazu, Vorteile zu unterscheiden, die aus der Rechtsordnung resultieren, von solchen, die durch Verträge geschaffen werden.

Rechtsvorteile können materiell oder prozessual sein. Materielle Rechtsvorteile umfassen etwa Bürgerrechte, steuerliche Erleichterungen oder Sozialleistungen. Prozessuale

Die Reichweite von Rechtsvorteilen richtet sich nach dem einschlägigen Recht und der Rechtsanwendung durch Gerichte und

Rechtsvorteile
können
bevorzugte
Verfahrensordnungen,
erhöhter
Rechtsstand
oder
erleichterter
Zugang
zu
Rechtsmitteln
umfassen.
Sie
können
aus
Statusmerkmalen
wie
Staatsangehörigkeit,
Aufenthalt,
Beruf
oder
familiären
Beziehungen
entstehen
und
dienen
oft
dem
Ziel
von
Chancengleichheit,
sozialer
Sicherheit
oder
Verwaltungsökonomie.
Behörden.
Debatten
über
Rechtsvorteile
drehen
sich
häufig
um
Abwägung
mit
anderen
Interessen,
Kosten
oder
Verzerrungen,
etwa
wenn
Vorteile
Ungleichbehandlung
oder
Fehlanreize
verursachen.
In
der
Rechtsvergleichung
wird
der
Begriff
genutzt,
um
zu
analysieren,
wie
verschiedene
Rechtsordnungen
Vorteile
verteilen
oder
begrenzen.