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Rechtsverstößen

Der Begriff Rechtsverstöße bezeichnet im deutschen Recht Handlungen oder Unterlassungen, die gegen geltendes Recht verstoßen. Als Oberbegriff deckt er unterschiedliche Rechtsfolgen ab und umfasst strafrechtliche, verwaltungsrechtliche und zivilrechtliche Pflichtenverletzungen, die rechtliche Sanktionen nach sich ziehen können.

Strafrechtliche Verstöße führen zu strafrechtlichen Sanktionen wie Freiheits- oder Geldstrafen. Ordnungswidrigkeiten, eine weniger schwerwiegende Kategorie, werden

Typische Beispiele sind Steuerhinterziehung, Betrug oder Untreue im Strafrecht; Verstöße gegen Umwelt-, Arbeits- oder Sicherheitsvorschriften im

Die Durchsetzung erfolgt durch verschiedene Akteure: Staatsanwaltschaft und Gerichte bei straf- und verwaltungsrechtlichen Verstößen; zuständige Behörden

typischerweise
mit
Bußgeldern,
Verwarnungen
oder
Auflagen
geahndet.
Zivilrechtliche
Verstöße
betreffen
Verletzungen
vertraglicher
Pflichten
oder
deliktische
Handlungen
und
können
zivilrechtliche
Ansprüche
wie
Schadensersatz,
Rücktritt
oder
Unterlassung
zur
Folge
haben.
Verwaltungsrecht;
Vertragsverletzungen
oder
unerlaubte
Handlungen
im
Zivilrecht,
etwa
Schadensersatzansprüche
aus
Delikt.
bei
Ordnungswidrigkeiten;
Gerichte
oder
Schlichtungsstellen
bei
zivilrechtlichen
Streitigkeiten.
Rechtsfolgen
können
Strafen,
Geldbußen,
Schadenersatz,
Unterlassungs-
bzw.
Wiedergutmachungsansprüche
sein.