Rechtsbibliotheken
Rechtsbibliotheken sind spezialisierte Bibliotheken, die sich der Rechtswissenschaft und der Rechtsanwendung widmen. Sie sammeln Gesetze, Verordnungen, Entscheidungen der Gerichte, juristische Kommentare, Lehrbücher sowie Fachzeitschriften und Materialien zur Rechtsgeschichte und Rechtssoziologie. In vielen Ländern gehören sie zu Universitäten, Gerichten, Ministerien oder Anwaltskammern; in Deutschland, Österreich und der Schweiz existieren sowohl universitäre Rechtsbibliotheken als auch Gerichtsbibliotheken. Dazu kommen spezialisierte Abteilungen in Ministerien und Forschungsinstituten sowie kommerzielle Rechtsdatenbanken, die über Bibliotheken zugänglich sind.
Der Zweck der Rechtsbibliotheken ist die Unterstützung der rechtlichen Recherche, Lehre und Praxis. Nutzerinnen und Nutzer
Digitale Rechtsbibliotheken ermöglichen den Volltextzugriff auf Gesetze, Entscheidungen, Kommentare und Fachzeitschriften. Neben nationalen Sammlungen gewinnen internationale
Historisch spielten Rechtsbibliotheken eine zentrale Rolle bei der Ordnung juristischer Quellen und der Ausbildung des Rechts.