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RechtsSubjekten

Rechtssubjekte sind Träger von Rechten und Pflichten im Rechtsverkehr. Sie besitzen Rechtsfähigkeit und können am Rechtsleben teilnehmen, zum Beispiel Verträge abschließen, Eigentum erwerben, klagen oder verklagt werden. Rechtssubjekte umfassen natürliche Personen und juristische Personen.

Natürliche Personen sind Menschen. Ihre Rechtsfähigkeit beginnt mit der Geburt und endet mit dem Tod. Die Geschäftsfähigkeit,

Juristische Personen sind rechtsfähige Vereinigungen oder Einrichtungen, zum Beispiel Kapitalgesellschaften (GmbH, AG), Vereine, Stiftungen. Sie erlangen

Rechtsfähigkeit bedeutet, Träger von Rechten und Pflichten zu sein; Rechtsgeschäftsfähigkeit bezieht sich auf die Fähigkeit, rechtliche

Rechtssubjekte unterscheiden sich von Rechtsobjekten, also Gegenständen oder Sachen, die Träger von Rechten sein können, aber

also
die
Fähigkeit,
rechtsverbindliche
Erklärungen
abzuschließen,
entwickelt
sich
im
Lebensverlauf
und
kann
durch
Vormünder
oder
Betreuer
eingeschränkt
oder
erweitert
werden.
Rechtsfähigkeit
durch
Gründung
oder
Eintragung
und
handeln
durch
ihre
Organe,
etwa
Vorstand
oder
Geschäftsführer.
Juristische
Personen
können
Eigentum
erwerben,
Verträge
schließen,
klagen
und
verklagt
werden.
Handlungen
selbst
wirksam
vorzunehmen.
Für
natürliche
Personen
gilt:
Minderjährige
können
beschränkt
geschäftsfähig
sein;
Voll
geschäftsfähig
wird
man
mit
der
Volljährigkeit.
Für
juristische
Personen
wird
die
Geschäftsfähigkeit
durch
vertretene
Organe
sichergestellt.
selbst
keine
Rechte
oder
Pflichten
besitzen.
Das
Konzept
variiert
in
Details
je
nach
Rechtsordnung,
bleibt
aber
zentral
für
Zivil-
und
Handelsrecht.