RechtsSubjekten
Rechtssubjekte sind Träger von Rechten und Pflichten im Rechtsverkehr. Sie besitzen Rechtsfähigkeit und können am Rechtsleben teilnehmen, zum Beispiel Verträge abschließen, Eigentum erwerben, klagen oder verklagt werden. Rechtssubjekte umfassen natürliche Personen und juristische Personen.
Natürliche Personen sind Menschen. Ihre Rechtsfähigkeit beginnt mit der Geburt und endet mit dem Tod. Die Geschäftsfähigkeit,
Juristische Personen sind rechtsfähige Vereinigungen oder Einrichtungen, zum Beispiel Kapitalgesellschaften (GmbH, AG), Vereine, Stiftungen. Sie erlangen
Rechtsfähigkeit bedeutet, Träger von Rechten und Pflichten zu sein; Rechtsgeschäftsfähigkeit bezieht sich auf die Fähigkeit, rechtliche
Rechtssubjekte unterscheiden sich von Rechtsobjekten, also Gegenständen oder Sachen, die Träger von Rechten sein können, aber