Home

Rechnungslegungsvorgaben

Rechnungslegungsvorgaben bezeichnet die Gesamtheit der rechtlichen, regulatorischen und fachlichen Vorgaben, nach denen Unternehmen ihre Abschlüsse erstellen, veröffentlichen und prüfen. Sie dienen der Transparenz, Vergleichbarkeit und Zuverlässigkeit finanzieller Informationen für Investoren, Gläubiger, Beschäftigte und Behörden.

Der deutsche Rechtsrahmen stützt sich primär auf das Handelsgesetzbuch (HGB) und die damit verbundenen Rechtsvorschriften. Ergänzend

Der typische Jahresabschluss umfasst Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und Lagebericht; bei Konzernen zusätzlich den Konzernabschluss.

Prüfungen erfolgen üblicherweise durch Wirtschaftsprüfer; Pflichtprüfungen bestehen je nach Rechtsform, Größe und Rechtslage. Ziel der Rechnungslegungsvorgaben

gelten
EU-Richtlinien
wie
die
Jahresabschluss-
und
Konzernabschluss-Richtlinie.
Für
börsennotierte
oder
grenzüberschreitend
tätige
Gruppen
kommen
internationale
Rechnungslegungsstandards
(IFRS)
vor
allem
für
den
Konzernabschluss
zum
Einsatz.
Die
fachliche
Grundlage
bilden
zudem
die
Grundsätze
ordnungsmäßiger
Buchführung
(GoB)
und
vom
Institut
der
Wirtschaftsprüfer
veröffentlichte
IDW-Standards.
Abhängig
von
Größe
und
Rechtsform
gelten
unterschiedliche
Anforderungen
hinsichtlich
Publizität,
Stichtagswahl
und
Offenlegung.
Kleine
Unternehmen
profitieren
von
vereinfachten
Vorgaben,
während
große
Unternehmen
strengere
Prüfung-
und
Berichtspflichten
haben.
ist
die
Gewährleistung
verlässlicher
Informationen,
die
Einhaltung
steuerlicher
Pflichten
und
die
Ermöglichung
einer
Kapitalmarkt-
bzw.
Gläubigerentscheidung.