Rechnungslegungsvorgaben
Rechnungslegungsvorgaben bezeichnet die Gesamtheit der rechtlichen, regulatorischen und fachlichen Vorgaben, nach denen Unternehmen ihre Abschlüsse erstellen, veröffentlichen und prüfen. Sie dienen der Transparenz, Vergleichbarkeit und Zuverlässigkeit finanzieller Informationen für Investoren, Gläubiger, Beschäftigte und Behörden.
Der deutsche Rechtsrahmen stützt sich primär auf das Handelsgesetzbuch (HGB) und die damit verbundenen Rechtsvorschriften. Ergänzend
Der typische Jahresabschluss umfasst Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und Lagebericht; bei Konzernen zusätzlich den Konzernabschluss.
Prüfungen erfolgen üblicherweise durch Wirtschaftsprüfer; Pflichtprüfungen bestehen je nach Rechtsform, Größe und Rechtslage. Ziel der Rechnungslegungsvorgaben