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Rechnungsabgrenzungsposten

Rechnungsabgrenzungsposten (RAP) sind Bilanzpositionen im deutschen Handels- und Steuerrecht, die der periodengerechten Zuordnung von Aufwendungen und Erträgen dienen. Sie gliedern sich in aktive RAP (ARAP) und passive RAP (PRAP).

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten entstehen, wenn Auszahlungen für Leistungen erfolgen, die erst in einer künftigen Abrechnungsperiode genutzt werden.

Passive Rechnungsabgrenzungsposten entstehen, wenn Einnahmen vor der Leistungserbringung vereinnahmt werden oder Aufwendungen, die sich auf künftige

Zweck der RAP ist es, eine periodengerechte Abbildung von Aufwendungen und Erträgen sicherzustellen und damit die

Sie
bilden
Vermögenswerte.
In
der
folgenden
Periode
werden
sie
aufgelöst,
indem
der
entsprechende
Aufwand
in
die
Gewinn-
und
Verlustrechnung
überführt
wird.
Typische
Beispiele
sind
im
Voraus
bezahlte
Mieten,
Versicherungsprämien
oder
andere
Dienstleistungen,
die
dem
nächsten
Zeitraum
zugeordnet
werden.
Perioden
beziehen,
vorliegen.
Sie
bilden
Verbindlichkeiten.
In
der
nachfolgenden
Periode
werden
sie
aufgelöst,
sobald
der
Ertrag
realisiert
bzw.
die
Leistung
erbracht
wird.
Beispiele
sind
erhaltene
Anzahlungen
von
Kunden
oder
vorausgezahlte
Gebühren
für
Dienstleistungen,
die
erst
später
erbracht
werden.
Aussagekraft
des
Jahresabschlusses
zu
erhöhen.
Die
Abgrenzungen
erfolgen
in
der
Regel
bei
Jahres-
oder
Monatsabschlüssen;
ARAP
werden
in
der
folgenden
Periode
aufgelöst
(Aufwand
steigt
bzw.
sinkt
je
nach
Fall),
PRAP
entsprechend
im
Zeitpunkt
der
Leistungs-/Ertragsrealisierung.
In
IFRS
existieren
ähnliche
Konzepte,
allerdings
können
Terminologie
und
Anwendung
leicht
variieren.