Rechnungsabgrenzungsposten
Rechnungsabgrenzungsposten (RAP) sind Bilanzpositionen im deutschen Handels- und Steuerrecht, die der periodengerechten Zuordnung von Aufwendungen und Erträgen dienen. Sie gliedern sich in aktive RAP (ARAP) und passive RAP (PRAP).
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten entstehen, wenn Auszahlungen für Leistungen erfolgen, die erst in einer künftigen Abrechnungsperiode genutzt werden.
Passive Rechnungsabgrenzungsposten entstehen, wenn Einnahmen vor der Leistungserbringung vereinnahmt werden oder Aufwendungen, die sich auf künftige
Zweck der RAP ist es, eine periodengerechte Abbildung von Aufwendungen und Erträgen sicherzustellen und damit die