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Rahmenplanung

Rahmenplanung bezeichnet in der Raumordnung und Stadtplanung ein strategisches Planungsinstrument, das die wesentlichen Rahmenbedingungen für die Entwicklung eines größeren Gebietes festlegt. Sie dient dazu, die zukünftige räumliche Struktur, Nutzungen und Entwicklungen auf Ebene eines Gebiets oder Quartiers zu skizzieren und so eine kohärente Grundlage für weitere Planungen zu schaffen.

Zweck und Inhalte: Die Rahmenplanung definiert Leitbilder und Ziele zu Nutzungsmassen, Verkehrsanbindung, Infrastruktur, Wohnen, Gewerbe, Grün-

Durchführung und Rechtsstatus: Rahmenplanungen werden typischerweise von der Kommune in Zusammenarbeit mit Eigentümern, Investoren und Öffentlichkeit

Verhältnis zu anderen Instrumenten: Rahmenplanung ergänzt regionale oder städtebauliche Planungen, dient der Abstimmung von Fachthemen (Verkehr,

Nutzen und Einschränkungen: Vorteile sind kohärente Zielsetzung, bessere Abstimmung aller Fachplanungen, frühzeitige Einbindung von Stakeholdern und

und
Freiflächen,
Klima-
und
Umweltschutz
sowie
gestalterische
Leitplanken.
Sie
legt
Grundzüge
für
die
Strukturachse,
wichtige
öffentliche
Räume,
Erschließungskonzeption
und
zeitliche
Phasen
fest
und
schafft
so
einen
übergeordneten
Orientierungsrahmen
für
nachfolgende,
verbindliche
Pläne.
erstellt.
In
der
Regel
sind
sie
kein
unmittelbar
rechtsverbindlicher
Bebauungsplan,
liefern
aber
die
Begründungs-
und
Orientierungsgrundlage
für
später
bindende
Planungen
wie
Flächennutzungspläne
oder
Bebauungspläne.
Beteiligung
der
Öffentlichkeit
ist
üblich.
Umwelt,
Soziales)
und
kann
als
Brücke
zwischen
konzeptioneller
Vorplanung
und
konkreter
Umsetzung
dienen.
Sie
kommt
vor
allem
bei
größeren
Entwicklungsgebieten,
Sanierungs-
oder
Umstrukturierungsprojekten
zum
Einsatz.
beschleunigte
spätere
Genehmigungsprozesse.
Nachteile
können
fehlende
Rechtswirkung
einzelner
Aussagen,
ein
hohes
organisatorisches
Engagement
und
gegebenenfalls
Aktualisierungsbedarf
sein.