Rückgewähransprüche
Rückgewähransprüche bezeichnen im deutschen Zivilrecht Ansprüche auf Rückgabe oder Wertersatz von Leistungen, die ohne Rechtsgrund erbracht wurden oder im Zusammenhang mit der Rückabwicklung eines Vertrags stehen. Ziel ist es, den Vermögensstand wiederherzustellen, der vor der zu berücksichtigenden Leistung bestand.
Die zentrale Rechtsgrundlage bildet der Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung nach § 812 BGB. Daneben spielen Rückgewähransprüche im
Anwendungsbereiche umfassen typischerweise Kauf- und Dienstleistungsverträge: Bei Rücktritt oder Widerruf müssen empfangene Leistungen grundsätzlich zurückgewährt werden.
Verfahrenstechnisch entstehen Rückgewähransprüche in der Regel durch Anspruchsgrundlage im Zivilprozess. Die Beweislast liegt beim Anspruchsteller, der
Beispiele veranschaulichen, dass Rückgewähr sowohl Geldbeträge als auch goods oder Werte betreffen kann, je nach Art