Prüfungsversuche
Prüfungsversuche bezeichnet in der Hochschulbildung die einzelnen Gelegenheiten, eine Prüfungsleistung zu erbringen und nach der Bewertung zu erfassen. Ein Versuch gehört in der Regel zur jeweiligen Prüfungsordnung des Studiengangs und betrifft Modulprüfungen sowie Abschlussprüfungen. Die genaue Ausgestaltung – etwa wann ein Versuch beginnt, wie die Bewertung erfolgt und welche Voraussetzungen gelten – variiert je Hochschule und Fach.
In vielen Studienordnungen ist die Anzahl der zulässigen Prüfungsversuche begrenzt. Häufig sind drei Versuche pro Prüfungsteil
Bei einem gescheiterten Versuch besteht in der Regel die Möglichkeit von Wiederholungs- oder Nachprüfungen, deren Termine
Nach Ausschöpfung der zulässigen Prüfungsversuche kann dies weitreichende Folgen haben, etwa das Nichtbestehen des Moduls oder
Rechtlich wird der Begriff durch Hochschulgesetze und Prüfungsordnungen bestimmt. Diese legen fest, wie viele Versuche zulässig