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Prüfungsteilnehmer

Prüfungsteilnehmer bezeichnet eine Person, die offiziell an einer Prüfung teilnimmt. Der Begriff wird in schulischen, hochschulischen und beruflichen Kontexten verwendet und umfasst unterschiedliche Teilnehmende wie Schülerinnen und Schüler, Studierende, Auszubildende sowie externe Kandidatinnen und Kandidaten. Ziel der Bezeichnung ist, die Rolle der Person im Prüfungsverfahren zu kennzeichnen, unabhängig vom konkreten Prüfungstyp.

Der Teilnahmeumfang richtet sich nach der jeweils geltenden Prüfungsordnung. In der Regel erfolgt eine Registrierung oder

Nach der Prüfung werden Ergebnisse bekannt gegeben, Urkunden oder Zeugnisse ausgestellt und in bestimmten Fällen ein

Beispiele für Prüfungsteilnehmer sind Schülerinnen und Schüler bei Abiturprüfungen, Studierende bei Abschlussprüfungen oder Staatsexamen, sowie Teilnehmende

Anmeldung,
danach
die
Durchführung
der
Prüfung
(schriftlich,
mündlich
oder
in
kombinierter
Form)
sowie
die
fachliche
Bewertung.
Prüflinge
müssen
Regeln
beachten,
z.
B.
zulässige
Hilfsmittel,
Absenz-
und
Härtefallregelungen,
und
erhalten
oft
eine
eindeutige
Identifikation.
In
vielen
Systemen
existieren
Nachteilsausgleiche
für
Menschen
mit
Behinderungen.
Bescheid
zu
Noten
oder
zur
Wiederholung
erlassen.
Gegen
Bewertung
oder
Verfahrensmängel
kann
in
der
Regel
Rechtsmittel
wie
Einspruch
oder
Widerspruch
eingelegt
werden.
Der
Datenschutz
gilt,
und
Ergebnisse
gelten
vertraulich
bis
zur
Veröffentlichung
durch
die
Institution.
an
Fortbildungsprüfungen
in
der
Berufswelt.