Prüfungsrecht
Prüfungsrecht bezeichnet den rechtlichen Rahmen, der Prüfungen an Hochschulen und anderen Bildungseinrichtungen regelt. Es legt fest, wer prüfungspflichtig ist, welche Formen von Leistungsnachweisen anerkannt werden und wie Bewertungen erfolgen. Ziel ist Transparenz, Vergleichbarkeit und faire Beurteilung der Leistungen der Studierenden.
In Deutschland, Österreich und der Schweiz ist Prüfungsrecht überwiegend durch landes- bzw. kantonale oder universitäre Rechtsgrundlagen
Wesentliche Rechtsarten betreffen Prüfungsformen, Nachweise, Versäumnisse, Wiederholungen, Bewertung, Noten und die Ausstellung von Leistungsnachweisen wie Zeugnisse
Typische Konfliktfelder sind Täuschung oder Betrug, Prüfungsunfähigkeit, unzureichende Form- oder Fristeneinhaltung sowie Unklarheiten in der Gewichtung