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Prüfungsanforderungen

Prüfungsanforderungen bezeichnet die Gesamtheit der formalen Kriterien und Verfahren, die bestimmen, ob eine Prüfungsleistung bestanden ist und damit eine Studien- oder Modulleistung erfolgreich abgeschlossen wird. Sie werden in der jeweiligen Prüfungsordnung einer Hochschule, Fakultät oder Studiengangs festgelegt und vom Prüfungsamt umgesetzt. Typische Bestandteile sind die Art der Prüfungen (schriftliche Prüfungen, mündliche Prüfungen, Hausarbeiten, Referate, praktische Anforderungen), die Anzahl und Verteilung der Nachweise pro Modul, die erforderliche Gesamtleistung (in ECTS-Credits) und die Mindestanforderungen wie bestanden/nicht bestanden.

Sie regeln außerdem Fristen, Anmelde- und Abmeldefristen, sowie Wiederholungs- und Ausschlussfristen. Prüfungsanforderungen können auch Anwesenheitspflichten, regelmäßige

Im Verlauf des Studiums gelten weitere Regelungen wie Nachteilsausgleiche für Behinderte oder Krankheitsgründe, Vorleistungen, Anerkennung von

Prüfungsanforderungen sind somit grundlegender Bestandteil des Hochschulsystems und dienen der Transparenz, Chancengleichheit und der Sicherstellung akademischer

Teilnahme,
Pflichtpraktika
oder
projektbezogene
Leistungsnachweise
umfassen.
Die
Bewertung
erfolgt
nach
dem
in
der
Prüfungsordnung
festgelegten
Notensystem,
häufig
mit
Noten
oder
Punkten.
Die
Gesamtnote
eines
Moduls
oder
Programms
ergibt
sich
aus
den
einzelnen
Leistungsnachweisen
und
ggf.
Gewichtungen.
Prüfungsleistungen
aus
anderen
Hochschulen
(ECTS-Anrechnung)
sowie
Möglichkeiten
der
Wiederholung
von
Prüfungen.
Studierende
können
gegen
Entscheidungen
des
Prüfungsamts
Rechtsbehelf
einlegen;
häufig
gibt
es
Widerspruchs-
oder
Klagewege.
Standards.