Pflichtpraktika
Pflichtpraktika sind Praktika, die durch eine Studienordnung, Ausbildungsordnung oder Schulvorgaben vorgeschrieben sind. Sie dienen der Praxisorientierung und dem Übergang von Theorie zur Berufsausübung. Häufig sind sie Bestandteil von Bachelor- oder Masterstudiengängen, Lehramts- oder Ausbildungsprogrammen oder berufsbildenden Schulen. Im Unterschied zu freiwilligen Praktika, die aus eigenem Interesse absolviert werden, erfüllen Pflichtpraktika eine formal vorgeschriebene Ausbildungsleistung und können Inhalt, Dauer und Abschlussvoraussetzungen festlegen.
Rechtliche Rahmenbedingungen und Vergütung können je nach Herkunft des Praktikums variieren. Pflichtpraktika gelten oft nicht als
Dauer, Inhalte und Begleitung unterscheiden sich je nach Programmlage, typischerweise liegen sie zwischen wenigen Wochen und
Organisation und Nutzung: Hochschulen unterstützen die Vermittlung von Pflichtpraktika über Career Services, Fakultäten oder Partnerunternehmen. Für