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Pflichtpraktika

Pflichtpraktika sind Praktika, die durch eine Studienordnung, Ausbildungsordnung oder Schulvorgaben vorgeschrieben sind. Sie dienen der Praxisorientierung und dem Übergang von Theorie zur Berufsausübung. Häufig sind sie Bestandteil von Bachelor- oder Masterstudiengängen, Lehramts- oder Ausbildungsprogrammen oder berufsbildenden Schulen. Im Unterschied zu freiwilligen Praktika, die aus eigenem Interesse absolviert werden, erfüllen Pflichtpraktika eine formal vorgeschriebene Ausbildungsleistung und können Inhalt, Dauer und Abschlussvoraussetzungen festlegen.

Rechtliche Rahmenbedingungen und Vergütung können je nach Herkunft des Praktikums variieren. Pflichtpraktika gelten oft nicht als

Dauer, Inhalte und Begleitung unterscheiden sich je nach Programmlage, typischerweise liegen sie zwischen wenigen Wochen und

Organisation und Nutzung: Hochschulen unterstützen die Vermittlung von Pflichtpraktika über Career Services, Fakultäten oder Partnerunternehmen. Für

reguläres
Arbeitsverhältnis,
der
konkrete
Status
ergibt
sich
aus
dem
Praktikums-
oder
Studienvertrag.
Sie
können
unbezahlt
oder
bezahlt
erfolgen;
falls
eine
Vergütung
gezahlt
wird,
gelten
grundsätzlich
die
Regeln
des
Mindestlohns.
Ob
und
in
welchem
Umfang
soziale
Absicherung
besteht,
richtet
sich
nach
dem
Status
(Beschäftigung,
Studien-
oder
Schulstatus)
und
den
einschlägigen
Rechtsvorschriften.
mehreren
Monaten.
Die
Aufgaben
orientieren
sich
an
Lernzielen
des
Curriculums;
eine
regelmäßige
Betreuung
erfolgt
durch
Mentoren
oder
Dozierende.
Am
Ende
steht
oft
ein
Praktikumsbericht
oder
eine
Leistungsnachweis,
der
in
die
Studien-
oder
Ausbildungsnote
eingehen
kann.
internationale
Studierende
können
visa-
und
arbeitsrechtliche
Aspekte
relevant
sein.
Der
Nutzen
umfasst
Praxisbezug,
Berufserfahrung,
Kontakte
und
bessere
Voraussetzungen
für
den
Berufseinstieg.