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Präzedenz

Präzedenz bezeichnet ein früheres Ereignis, eine Entscheidung oder ein allgemein beobachtetes Muster, das als Orientierungshilfe oder Maßstab für künftige Handlungen oder Entscheidungen dient. Der Begriff wird besonders in der Rechtswissenschaft verwendet, kann aber auch in Politik, Verwaltung oder Wissenschaft im Sinne eines Beispiels herangezogen werden.

Die Bezeichnung leitet sich vom lateinischen præcedent ab, „das Vorangehende“, ab. Im Deutschen wird oft von

In Rechtssystemen variiert die Bedeutung von Präzedenz stark. In vielen Common-Law-Ländern sind frühere Urteile bindend für

Außerhalb des Rechts kann Präzedenz bedeuten, dass ein Bericht, ein politischer Entschluss oder ein wissenschaftliches Modell

Zu verwandten Begriffen gehören Präzedenzfall, Präjudiz und das Prinzip Stare decisis.

einem
Präzedenzfall
gesprochen,
wenn
ein
konkreter
Fall
als
Vorlage
für
ähnliche
Fälle
gilt.
spätere
Entscheidungen
in
ähnlichen
Konstellationen
(Stare
decisis).
In
zivilrechtlich
geprägten
Systemen
dienen
frühere
Entscheidungen
eher
als
Orientierung
oder
Argumentationshilfe;
das
Gesetz
bleibt
die
maßgebliche
Rechtsquelle,
aber
gerichtliche
Praxis
kann
aus
Präzedenzfolgen
Lehren
ziehen
und
so
die
Rechtsentwicklung
beeinflussen.
als
Referenz
dient,
um
zukünftige
Handlungen
oder
Theorien
zu
bewerten
oder
zu
prüfen.
Die
Wirkung
von
Präzedenz
ist
kontextabhängig
und
kann
durch
neue
Normen,
Beispiele
oder
veränderte
Tatsachen
übertroffen
werden.