Pflegekindschaft
Pflegekindschaft bezeichnet im deutschen Sozialrecht die rechtliche und soziale Beziehung, die entsteht, wenn ein Kind außerhalb des eigenen Elternhauses in eine Pflegefamilie aufgenommen wird. Ziel ist es, dem Kind eine sichere, förderliche Lebens- und Entwicklungsmöglichkeit zu geben, oft vorübergehend, bis die familiären Verhältnisse geklärt sind, oder dauerhaft, wenn eine Rückführung unwahrscheinlich bleibt.
Rechtlich wird Pflegekindschaft überwiegend durch das Kinder- und Jugendhilferecht des Sozialgesetzbuches VIII geregelt. Die Aufnahme erfolgt
Formen der Pflegekindschaft umfassen Vollpflege, bei der das Kind dauerhaft in der Familie wohnt, und Teilpflege
Ziel ist eine beständige Lebenssituation, die Bindung, Identität und schulische sowie soziale Entwicklung des Kindes unterstützt.
Herausforderungen der Pflegekindschaft umfassen die Stabilisierung von Beziehungen, Abstimmung mit Herkunftsfamilie, Schule und Jugendarbeit sowie die