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Patientenwunsch

Patientenwunsch bezeichnet die individuellen Wünsche, Präferenzen und Ziele eines Patienten bezüglich medizinischer Versorgung. Er umfasst, welche Behandlungen gewünscht sind oder vermieden werden, welche gesundheitlichen Ziele verfolgt werden und in welchem Ausmaß der Patient in Entscheidungen einbezogen werden möchte.

Ethik und Rechtlich betrachtet steht der Patientenwunsch im Zentrum der Autonomie und der informierten Zustimmung. In

In der Praxis wird der Wunsch des Patienten oft durch direkte Aussagen, schriftliche Vorliegen von Behandlungspräferenzen

Bei fehlender Entscheidungsfähigkeit wird der mutmaßliche Wille des Patienten oder ein gesetzlich bestimmte Vertreter herangezogen. Der

Herausforderungen bestehen in Missverständnissen, sprachlichen Barrieren, kulturellen Unterschieden oder Konflikten zwischen Angehörigen und medizinischer Einschätzung. Eine

der
Praxis
bedeutet
dies,
dass
Ärztinnen
und
Ärzte
die
Werte,
Vorstellungen
und
Wünsche
des
Patienten
berücksichtigen,
Informationen
verständlich
vermitteln
und
gemeinsam
mit
dem
Patienten
eine
Behandlungsentscheidung
treffen,
die
dessen
Lebenssituation
gerecht
wird.
oder
durch
rechtliche
Instrumente
wie
eine
Patientenverfügung
oder
Vorsorgevollmacht
festgehalten.
Die
Dokumentation
im
medizinischen
Bericht
ist
wichtig,
damit
das
Personal
den
Willen
auch
in
akuten
Situationen
oder
bei
eingeschränkter
Entscheidungsfähigkeit
kennt.
Patient
kann
seinen
Willen
jederzeit
ändern
oder
widerrufen,
soweit
er
dazu
in
der
Lage
ist.
klare,
respektvolle
Kommunikation,
regelmäßige
Überprüfung
der
Präferenzen
und
eine
patientenzentrierte
Haltung
helfen,
Behandlungen
mit
dem
tatsächlichen
Patientenwillen
in
Einklang
zu
bringen.