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Patientenrechtegesetz

Das Patientenrechtegesetz ist ein deutsches Bundesgesetz, das 2013 verabschiedet wurde, um die Rechte der Patientinnen und Patienten im Behandlungsverfahren zu kodifizieren und zu stärken. Es bündelt und konkretisiert Informations-, Aufklärungs-, Mitwirkungs- und Beschwerderechte gegenüber behandelnden Ärztinnen und Ärzten sowie Krankenhäusern und anderen Leistungserbringern im Gesundheitswesen.

Zentrale Bestimmungen betreffen das Recht auf umfassende Information: Patientinnen und Patienten müssen über Diagnose, prognostizierte Verläufe,

Durch das Gesetz werden außerdem organisatorische Pflichten eingeführt, etwa klare Informations- und Beschwerdewege, damit Patientinnen und

Behandlungsmöglichkeiten,
Risiken,
Nebenwirkungen
und
Alternativen
verständlich
aufgeklärt
werden.
Auf
dieser
Grundlage
können
Einwilligung
oder
Verweigerung
jeder
medizinischen
Maßnahme
vorgenommen
werden.
Dem
Patienten
steht
außerdem
das
Recht
zu,
eine
Vertrauensperson
zu
Gesprächen
und
bei
Entscheidungen
beizuziehen
oder
begleiten
zu
lassen.
Weiteres
Kernrecht
ist
das
Recht
auf
Einsicht
in
die
eigene
Krankenakte
sowie
auf
Information
über
Datenverarbeitung
und
Weitergabe
personenbezogener
Daten.
Patienten
sich
über
Missstände
beschweren
und
deren
Behandlung
prüfen
lassen
können.
Das
Gesetz
verankert
Rechte
in
das
Sozialgesetzbuch
V
sowie
weitere
Rechtsnormen
und
stärkt
damit
die
patientenbezogene
Transparenz
und
Teilhabe
in
stationärer
und
ambulanter
Versorgung.