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Orchesterpartien

Orchesterpartien bezeichnet die einzelnen instrumentalen Partituren, die von Orchestermusikern gelesen werden, während das vollständige Werk in der Partitur vorliegt. Sie ergeben sich aus der Partitur, die alle Stimmen eines Komposition zusammenfasst, und werden so auf die jeweiligen Instrumentengruppen verteilt: Streicher (Violine I, Violine II, Viola, Cello, Kontrabass), Holzbläser (Flöte, Oboe, Klarinette, Fagott), Blechbläser (Horn, Trompete, Posaune, Tuba), Schlagwerk sowie Tasten- und Harfenstimmen. Jede Orchesterpartie enthält die Melodie- und Begleitstimmen, Rhythmus, Dynamik und Artikulation sowie Cues, die dem Musiker bei Eintritten anderer Stimmen helfen. Besonderheiten wie Divisi, Solostellen und Wiederholungen sind in den Partien vermerkt.

Historisch entwickelte sich die Praxis der Partien im 18. und 19. Jahrhundert, als Druckausgaben für einzelne

In der Aufführungspraxis ermöglichen Orchesterpartien es den Musikern, unabhängig vom Gesamt-Score präzise zu spielen. Divisi-Abschnitte, Einleitungs-

Musiker
üblich
wurden,
um
Proben
und
Aufführungen
zu
erleichtern.
Seitdem
werden
Partien
in
der
Regel
als
eigenständige
Blätter
gedruckt
oder
digital
verteilt,
meist
als
Einzelblätter
oder
als
PDF;
in
vielen
Ensembles
erfolgen
Verteilung
und
Archivierung
in
elektronischer
Form.
bzw.
Cue-Punkte
und
Solo-Passagen
sind
gängige
Merkmale.
Die
Partien
bilden
damit
eine
zentrale
Grundlage
der
Orchesterproben
und
der
Aufführungspraxis.