Nutzenverpflichtungen
Nutzenverpflichtungen bezeichnet eine rechtliche oder vertragliche Pflicht, dem Nutznießer einen bestimmten Nutzen oder Vorteil zu verschaffen. Der Begriff ist kein einheitlich definierter Rechtsbegriff in allen Rechtsordnungen, wird aber in Fachtexten verwendet, um Verpflichtungen zu beschreiben, die sich aus Verträgen, gesetzlichen Regelungen oder Treuhandbeziehungen ergeben können.
Anwendungsbereiche umfassen zivilrechtliche Verträge, in denen eine Partei den vereinbarten Nutzen wie Zugang zu Dienstleistungen, Informationen
Beispiele: Ein Leasingvertrag kann den Anbieter verpflichten, dem Leasingnehmer den vertraglich vorgesehenen Nutzen der Fahrzeugnutzung zu
Abgrenzung: Nutzeverpflichtungen unterscheiden sich von Nutzungsrechten. Erstere beziehen sich auf die Pflicht, einen Nutzen zu schaffen
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